Kollektivvertrag – die wichtigsten Eckpunkte, die jeder kennen sollte

Zahlreiche arbeitsrechtliche Regelungen, die für viele selbstverständlich sind, wie beispielsweise das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sind gar nicht gesetzlich geregelt.

Liste

Dieses und vieles mehr ist im jeweiligen Kollektivvertrag enthalten. Abgeschlossen wird der Kollektivvertrag zwischen den Interessensvertretungen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern. Was im Kollektivvertrag festgelegt ist, gilt automatisch für alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der betreffenden Gruppe.

Der Kollektivvertrag legt Mindestanforderungen an das Arbeitsverhältnis fest. Der Arbeitsvertrag und etwaige Betriebsvereinbarungen dürfen daher keine schlechteren Regelungen enthalten, als sie der Kollektivvertrag vorsieht. Einzelvereinbarungen mit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern dürfen nur dann bestehen, wenn die Regelungen nicht im Kollektivvertrag für sie enthalten sind oder die Vereinbarung für sie vorteilhafter ist (z.B. mehr Gehalt als das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag).

Den richtigen Kollektivvertrag finden

Welcher Kollektivvertrag für ein Unternehmen zur Anwendung kommt, hängt davon ab, welcher Interessensvertretung die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber angehört bzw. zum Abschlusszeitpunkt des Kollektivvertrags angehört hat. Die Zugehörigkeit ergibt sich beispielsweise aus der Gewerbeberechtigung. Diese löst eine Pflichtmitgliedschaft der entsprechenden Fachorganisation in der Wirtschaftskammer Österreich aus.

Hinweis

Als Arbeitgeberin/Arbeitgeber ist man verpflichtet den geltenden Kollektivvertrag im Betrieb aufzulegen, sodass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer jederzeit Einsicht nehmen können.

Wenn eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber mehrere Gewerbeberechtigungen besitzt und somit mehrere Kollektivverträge in Frage kommen, gilt dennoch nur ein Kollektivvertrag für ein und dasselbe Arbeitsverhältnis. Hierbei kommt es auf den organisatorischen Aufbau des Unternehmens an:

  • Kann das Unternehmen fachlich und organisatorisch getrennt werden, gilt für jeden einzelnen abgegrenzten Bereich der jeweilige Kollektivvertrag angewendet werden.

  • Kann das Unternehmen nicht organisatorisch getrennt werden, gilt jener Kollektivvertrag, der dem wirtschaftlichen Hauptzweck des Unternehmens entspricht.

Achtung

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber haben den anzuwendenden Kollektivvertrag im Dienstzettel/Arbeitsvertrag anzugeben!

Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion