Pflichten der Gerätebatterienhersteller
Herstellerinnen/Hersteller und diesen gleichgestellte Importeurinnen/Importeure dürfen in der Europäischen Union auf jeder Handelsstufe nur mehr Batterien in Verkehr setzen, die nicht mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, und Gerätebatterien oder -akkumulatoren, die nicht mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind.
Ausnahme: Das Cadmiumverbot gilt nicht für Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in Not- und Alarmsystemen einschließlich Notbeleuchtungen oder in medizinischen Geräten bestimmt sind.
Geräte sind so zu gestalten, dass die Batterien herausnehmbar sind. Weiters muss die Batteriekapazität am Gerät oder auf dem Etikett angegeben werden.
Neben der Einhaltung von Gestaltungspflichten und Stoffverboten müssen Herstellerinnen/Hersteller (einschließlich Importeurinnen/Importeure) auch folgende Pflichten befolgen:
- Stammdaten im EDM-Portal registrieren
- Regelmäßig Meldungen über die von ihnen in Österreich verkauften Geräte erstatten
- Jährliche Meldungen über die Anzahl der gesammelten Gerätebatterien und deren Verwertung abgeben
(Frist: 10. April für das vorangegangene Kalenderjahr) - An einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen (verpflichtend für Gerätebatterien)
Alle gesammelten Altbatterien sollen durch die Herstellerinnen/Hersteller (einschließlich Importeurinnen/Importeure bzw. durch Sammel- und Verwertungssysteme) einer genehmigten Behandlungsanlage zugeführt werden. Die Altbatterien müssen entsprechend den Vorgaben der Abfallbehandlungspflichtenverordnung behandelt werden, wobei die vorgegebenen Recyclingeffizienzen durch die Wahl einer geeigneten Verwerterin/eines geeigneten Verwerters sicherzustellen und zu dokumentieren sind.
Hinweis
Durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem werden Herstellerinnen/Hersteller (einschließlich Importeurinnen/Importeure) von ihren Melde-, Sammel-, und Verwertungspflichten entbunden.
Die Meldungen müssen über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgenommen werden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für Herstellerinnen/Hersteller (einschließlich Importeurinnen/Importeure) von Industriebatterien gelten teilweise abweichende Bestimmungen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie