Pflichten der Händler

Händlerinnen/Händler müssen Altbatterien (Gerätebatterien und Fahrzeugbatterien) aus privaten Haushalten zurücknehmen.

Sie müssen die Letztverbraucherinnen/Letztverbraucher an gut sichtbarer Stelle, nach Möglichkeit im Kassenbereich des Geschäftslokals, über die unentgeltliche Rücknahme von Gerätealtbatterien deutlich und verständlich informieren.

Weiters müssen die Händlerinnen/Händler leicht erkennbare Sammelbehälter für Gerätealtbatterien an einer gut zugänglichen und sichtbaren Stelle im Geschäftslokal aufstellen.

Soll die unentgeltliche Rücknahme von bestimmten Gerätealtbatterien direkt bei einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter und nicht über den Sammelbehälter erfolgen, ist zusätzlich darüber im Geschäftslokal gut sichtbar und verständlich zu informieren.

Händlerinnen/Händler, die ihre Gerätebatterien über den Versandhandel verkaufen, müssen die Rücknahmepflicht erfüllen, indem sie in jedem politischen Bezirk mindestens zwei öffentlich zugängliche Abgabestellen einrichten.

Achtung

Händlerinnen/Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte erwerbsmäßig nach Österreich einführen, gelten rechtlich als Herstellerinnen/Hersteller und müssen die Pflichten der Batterienherstellerinnen/Batterienhersteller erfüllen.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie