Gefährliche Abfälle – Begleitscheinmeldung

Allgemeine Informationen

Bei jeder begleitscheinpflichtigen Übernahme eines gefährlichen Abfalls von einer anderen Rechtsperson müssen die Begleitscheindaten elektronisch im Wege des EDM-Registers (→ edm.gv.at) innerhalb von sechs Wochen an die zuständige Stelle gemeldet werden.

Hinweis

Keine Begleitscheinpflicht besteht für Problemstoffe. Dies sind gefährliche Abfälle, die in privaten Haushalten oder in vergleichbaren Einrichtungen anfallen – solange sie sich im Gewahrsam der Abfallersterzeugerin/des Abfallersterzeugers befinden. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Gefährliche Abfälle können nur so lange Problemstoffe sein, solange sie sich im Gewahrsam der Abfallersterzeugerin/des Abfallersterzeugers befinden. Die Begleitscheinpflicht gilt ebenfalls nicht für die Übergabe von gefährlichen Abfällen durch private Haushalte.

Betroffene Unternehmen

Übernehmerinnen/Übernehmer von gefährlichen Abfällen

Voraussetzungen

Die Übernahme von gefährlichem Abfall von einer anderen Rechtsperson

Fristen

Die Übernehmerin/der Übernehmer muss die Meldung der Begleitscheindaten innerhalb von sechs Wochen nach der Übernahme der gefährlichen Abfälle der zuständigen Stelle elektronisch im Wege des EDM-Registers (→ edm.gv.at) übermitteln.

Zuständige Stelle

Der Landeshauptmann (Meldung im Wege des Registers unter → edm.gv.at)

Verfahrensablauf

Die Übernehmerin/der Übernehmer muss die Begleitscheindaten (bzw. den Begleitschein) der zuständigen Stelle melden. Seit 1. Jänner 2014 ist dies nur mehr elektronisch im Wege des Begleitscheindatenregisters im EDM-System (→ edm.gv.at) möglich.

Tipp

Sämtliche Informationen zur elektronischen Begleitscheinmeldung finden sich auf → edm.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer elektronischen Meldung sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, EDM und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 15. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie