Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister

Neue Rechtslage ab 1. Jänner 2023: Verpflichtungen hinsichtlich Verpackungen, Einwegkunststoffprodukte, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien

Information für Einsteiger

Immer mehr Produkte werden aus dem In- und Ausland über elektronische Plattformen ("Online-Marktplätze") in oder nach Österreich verkauft. Es ist wichtig, dass alle Hersteller, insbesondere auch Hersteller aus dem Ausland, den Pflichten nach dem Abfallwirtschaftsgesetz bzw. den einschlägigen Verordnungen (Elektroaltgeräteverordnung, Verpackungsverordnung, Batterienverordnung) nachkommen.

Hinweis

Diese Pflichten bestehen für österreichische und nicht österreichische Hersteller mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU.

Wichtig ist auch, dass beispielsweise die angebotenen Produkte, die den genannten Regelungen unterliegen, bei Sammel- und Verwertungssystemen lizenziert sind.

Um sicherzustellen, dass nur solche Hersteller Produkte in Verkehr setzen, die auch den nationalen Vorgaben in Österreich entsprechen, werden ab 1. Jänner 2023 auch elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister in die Pflicht genommen.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie