Datenaltruistische Organisationen (DAO)
Allgemeine Informationen
Anerkannte datenaltruistische Organisationen verfolgen keinen Erwerbszweck und ermöglichen es Dateninhaberinnen/Dateninhabern, Datenspenden vorzunehmen, um dadurch Ziele von allgemeinem Interesse zu verfolgen (z.B. Gesundheitsversorgung, Bekämpfung des Klimawandels, Mobilität, Verbesserung von amtlichen Statistiken, Verbesserung von öffentlichen Dienstleistungen, die staatliche Entscheidungsfindung oder die wissenschaftliche Forschung). Anerkannte datenaltruistische Organisationen unterliegen besonderen Anforderungen zum Schutz der Rechte und Interessen betroffener Personen und Dateninhaberinnen/Dateninhaber im Hinblick auf ihre Daten.
Eine datenaltruistische Organisation mit Hauptniederlassung in Österreich kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Eintragung in das nationale öffentliche Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen stellen. Eine Einrichtung, die nicht in der Europäischen Union (EU) niedergelassen ist, kann über eine gesetzliche Vertretung in Österreich eine Registrierung bei der zuständigen Behörde durchführen.
Österreichisches Register und EU-Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen
Die zuständige Behörde führt ein öffentliches nationales Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen und aktualisiert dieses regelmäßig (Art 17 Abs 1 Data Governance Rechtsakt).
Die Europäische Kommission pflegt zu Informationszwecken ein EU-Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen (→ EU), die ihre Dienste in der EU erbringen.
Anerkannte datenaltruistische Organisationen haben das EU-weite Logo (→ EU) gut sichtbar auf jeder Online- und Offline-Veröffentlichung zu verwenden, damit sie leicht zu erkennen sind.
Eintragungsanforderungen
Um für eine Eintragung in das öffentliche österreichische Register anerkannter datenaltruistischer Organisationen infrage zu kommen, muss eine Einrichtung:
- datenaltruistische Tätigkeiten durchführen;
- gemäß österreichischem Recht Rechtspersönlichkeit haben, um gegebenenfalls gemäß österreichischem Recht Ziele von allgemeinem Interesse zu erreichen;
- selbst ohne Erwerbszweck tätig sein und rechtlich unabhängig von jeder Organisation, die Erwerbszwecke verfolgt, handeln;
- die Datenaltruismus-Tätigkeiten über eine Struktur ausüben, die von ihren anderen Tätigkeiten funktionell getrennt ist;
- dem in Art 22 Abs 1 Data Governance Rechtsakt genannten Regelwerk entsprechen.
Für die Registrierung einer datenaltruistischen Organisation in Österreich gelten zusätzlich die folgenden Voraussetzungen:
- Hauptniederlassung der datenaltruistischen Organisation in Österreich (Art 19 Abs 1 Data Governance Rechtsakt)
- Alternativ: Eine datenaltruistische Organisation, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten niedergelassen ist, kann einen Antrag zur Eintragung in das nationale öffentliche Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem diese ihre Hauptniederlassung hat (Art 19 Abs 2 Data Governance Rechtsakt).
- Alternativ: Eine Einrichtung, welche die allgemeinen Eintragungsanforderungen erfüllt, aber nicht in der EU niedergelassen ist, benennt eine gesetzliche Vertretung in einem der EU-Mitgliedstaaten, in dem diese datenaltruistischen Dienste angeboten werden (Art 19 Abs 3 Data Governance Rechtsakt). Die Einrichtung gilt als in der Zuständigkeit des Mitgliedstaats liegend, in dem die gesetzliche Vertretung niedergelassen ist. In diesem Falle unterliegt die gesetzliche Vertretung der rechtlichen Zuständigkeit Österreichs.
Verfahrensarten
Es wird zwischen drei Verfahrensarten (Formularen) unterschieden:
- Eintragung einer datenaltruistischen Organisation in das österreichische Register
- Änderungen bestehender Angaben einer datenaltruistischen Organisation
- Beendigung der Tätigkeit einer datenaltruistischen Organisation
Weiterführende Links
Europäische Datenstrategie (→ EU)
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Data Governance Rechtsakt)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt