Sonstige Fälle
Neben dem inländischen Erwerb oder dem Eigenimport von bisher nicht NoVA-belasteten Kraftfahrzeugen ist die NoVA auch in bestimmten Sonderfällen zu entrichten.
Die folgenden Vorgänge unterliegen der NoVA:
- Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
- Verwendung von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen in Österreich
- Umbauten
- Neuerliche Zulassung
- Eigenverbrauch und Nutzungsänderung
Für folgende Kraftfahrzeuge bestehen besondere Regelungen:
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen