Baurestmassen
Die Behandlung von Baurestmassen und Baustellenabfällen unterliegt neben allgemeinen abfallrechtlichen Regeln den Sonderbestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung.
Hinweis
Nähere Informationen zur Recycling-Baustoffverordnung finden sich auf USP.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie