Baurestmassen

Die Behandlung von Baurestmassen und Baustellenabfällen unterliegt neben allgemeinen abfallrechtlichen Regeln den Sonderbestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung.

Nähere Informationen zur Recycling-Baustoffverordnung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie