Altfahrzeuge

Gesetzliche Bestimmungen regeln die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten Fahrzeugen und verbieten bei der Autoherstellung die Verwendung giftiger Schwermetalle, die das Kfz-Recycling erschweren und die Umwelt belasten.

Neu zugelassene Fahrzeuge dürfen kein Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom mehr enthalten. Nur für wenige Bauteile, die bisher noch nicht ersetzbar sind, gibt es Ausnahmen. Damit wird die Verwertung der ausgedienten Fahrzeuge erleichtert, die Menge gefährlicher Abfälle sinkt und die Umwelt wird entlastet.

Die Behandlung von Altautos erfolgt aufgrund festgelegter Mindestbehandlungsvorgaben europaweit einheitlich. Mindestens 85 Prozent des Gewichts eines Altfahrzeugs sind wiederzuverwenden oder stofflich zu verwerten.

Rechtsgrundlagen

Altfahrzeugeverordnung

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie