Baurestmassen

Die Behandlung von Baurestmassen und Baustellenabfällen unterliegt neben allgemeinen abfallrechtlichen Regeln den Sonderbestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung.

Weiterführende Links

Nähere Informationen zur Recycling-Baustoffverordnung:
Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie