Vergabeverfahren
Aktuelle Informationen über Ausschreibungen, Vergabeverfahren, Verfahrensarten, Zuschlagsverfahren, Vergaberecht, gesetzliche Grundlagen im Vergabeverfahren etc.
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Information für Einsteiger
Ausschreibungen seitens der Privatwirtschaft
Grundsätzlich kann zwischen Ausschreibungen zur Beschaffung von Leistungen seitens der Privatwirtschaft und solchen der öffentlichen Hand unterschieden werden. Üblicherweise werden bei privaten Ausschreibungen Unternehmen, die dem Ausschreibenden bekannt sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mit einer derartigen Ausschreibung schafft sich ein Unternehmen (ein Privater) einen eigenen Markt, kann Angebote leichter vergleichen und unter einem Preis-/Leistungsangebot auswählen. Nachdem es sich hier um eine freie Vergabe handelt, muss auch nicht die billigste Bieterin/der billigste Bieter gewählt werden.
Ausschreibungen (insbesondere der öffentlichen Hand), die dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) unterliegen
Beschaffungsvorgänge, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen, sind durch ein formalisiertes Verfahren sowie öffentlich-rechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten gekennzeichnet. Sollte eine Bieterin/ein Bieter mit einer Ausschreibung, einer Zuschlagsentscheidung oder einer sonstigen gesondert anfechtbaren Entscheidung der Auftraggeberin/des Auftraggebers nicht einverstanden sein, hat sie/er die Möglichkeit, dies in einem Vergabekontrollverfahren geltend zu machen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich lediglich auf Ausschreibungen, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen.
Gesetzliche Grundlage
Neben dem Bundesvergabegesetz gibt es auch landesvergaberechtliche Gesetze. Letztere sind für das Nachprüfungsverfahren von Ausschreibungen zu beachten, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes fallen. Das Bundesvergabegesetz enthält die für alle Vergabeverfahren zu beachtenden inhaltlichen Vorgaben. So sind im Bundesvergabegesetz etwa die Zuschlagskriterien geregelt.
Die Beschaffung von militärischer und sensibler Ausrüstung sowie sensiblen Bau- und Dienstleistungen ist in einem Spezialgesetz, dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, geregelt.
Die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen regelt das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018.
Aktuelle Informationen zum Vergaberecht
Stabsstelle für Vergaberecht (→ BMJ): Auf der Vergabe-Website (→ BMJ) finden sich aktuelle Informationen zu vergaberechtlichen Fragen (z.B. Rundschreiben zu Erkenntnissen des EuGH).
Das Vergabekompetenzcenter (→ VKC) wurde im Rechtsbereich der Bundesbeschaffung GmbH für die optimale Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen eingerichtet. Es dient als erste Anlaufstelle zur vergaberechtlichen Beratung von öffentlichen Auftraggeberinnen/Auftraggebern und Auftragnehmerinnen/Auftragnehmern bzw. potenziellen Bieterinnen/Bietern.
Rechtsgrundlagen
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
- Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012)
- Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergKonz 2018)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz