Statistische Meldungen

Ausgangsbasis für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und für wirtschaftspolitische Entscheidungen sind Erhebungen von wirtschaftsstatistischen Daten zu

  • Produktion,
  • Konjunktur,
  • Leistung und Struktur sowie
  • Gütereinsatz und Außenhandel.

Unternehmen melden Daten und tragen dadurch wesentlich zum Erstellen der einzelnen Statistiken bei.

Die häufigsten Meldungen, die direkt von den Unternehmen gemacht werden müssen:

Hinweis

Die Meldepflicht ist von gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten abhängig. Sie ist auf jene Unternehmen beschränkt, die im vorgegebenen Erhebungszeitraum den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.

Die Extrastat-Meldungen (Meldungen zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik) werden automatisch im Rahmen des Zollverfahrens durchgeführt. Unternehmen müssen daher keine gesonderten Meldungen erstatten.

Abhängig von der Unternehmensbranche und -größe können weitere Meldungen notwendig sein, wie z.B.:

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria