Betriebliches Standortmanagement

Das betriebliche Standortmanagement ist ein entscheidender Aspekt für Unternehmen, um ihre Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Teil davon sind unter anderem:

  • Betriebsanlagen

    Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die dazu bestimmt ist, regelmäßig der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen. Gewerbliche Betriebsanlagen, die nach der Gewerbeordnung (GewO) genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit einer Genehmigung der Behörde (Betriebsanlagengenehmigung) errichtet und betrieben werden.

  • Umweltverträglichkeitsprüfung

    Bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, müssen bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Durch die UVP werden die unmittelbaren Auswirkungen, die ein Vorhaben hat oder haben kann, festgestellt.

  • Gewerberechtliche Änderungen

    Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes angemeldet worden ist. Kommt es zu einer Änderung des Betriebsstandortes oder einer sonstigen gewerberechtlichen Änderung so sind diese der zuständigen Gewerbebehörde zu melden.

  • Zweigniederlassungen

    Eine Zweigniederlassung (im gewerberechtlichen Kontext auch weitere Betriebsstätte bzw. Filiale) ist ein weitgehend eigenständiger vom Hauptsitz räumlich getrennter Teil eines Gesamtunternehmens. Dieser Teil ist nicht nur auf vorübergehende Dauer angelegt. Das Errichten von Zweigniederlassungen erlaubt die Schaffung selbstständiger Organisationseinheiten, ohne eine eigene Tochtergesellschaft gründen zu müssen; insofern lassen sich Kosten sparen.

  • Betriebsstätte – Immobilie

    Unternehmerinnen/Unternehmer, die überlegen, ob sie ihr Unternehmen in einer gemieteten Betriebsstätte betreiben wollen oder eine Immobilie für die Betreibung der Betriebsstätte kaufen wollen, müssen verschiedene, auch rechtliche, Aspekte beachten. Der Kauf einer Immobilie muss anschließend ins Grundbuch ( oesterreich.gv.at) eingetragen werden.

  • Standortverlegung

    Wenn der Standort eines Unternehmens verlegt wird sind einige Dinge miteinzubeziehen. Für die Standortverlegung muss ein geeigneter Standort gefunden werden und es sind eventuelle Auflagen einzuhalten. Dabei handelt es sich um die Einholung neuer Genehmigungen, die Beachtung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, etc.

Letzte Aktualisierung: 29. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion