Spritpreisrechner

Allgemeine Informationen

Betreiberinnen/Betreiber von Tankstellen in Österreich, die auch Verbraucherinnen/Verbrauchern Treibstoffe gewerbsmäßig anbieten, haben jeweils die an ihrem Tankstellenareal ausgezeichneten Preise für Dieselkraftstoff und Superbenzin 95 Oktan nach der jeweiligen Preisänderung an die Preistransparenzdatenbank bei der E-Control in elektronischer Form zu melden.

Unter www.spritpreisrechner.at sind Verbraucherinnen/Verbrauchern zu einem bestimmten Standort die nächstgelegenen zehn Tankstellen mit den Preisen der günstigsten fünf anzuzeigen. Die Tankstellen erscheinen auf einer Karte und werden darunter aufgelistet (jeweils nach Preishöhe sortiert). Außerdem zeigt der E-Control-Spritpreisrechner zu jeder Tankstelle weitere Informationen wie Öffnungszeiten, Shopangebot etc. an.

Betroffene Unternehmen

Tankstellenbetreiberinnen/Tankstellenbetreiber

Voraussetzungen

Die Tankstellenbetreiberin/der Tankstellenbetreiber bietet Treibstoffe gewerbsmäßig auch an Verbraucherinnen/Verbrauchern an.

Fristen

Um 12 Uhr sind die von Tankstellenbetreiberinnen/Tankstellenbetreibern erhöhten Treibstoffpreise unverzüglich einzumelden. Danach sind Preissenkungen spätestens innerhalb einer halben Stunde zu übermitteln.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Einmeldung der Treibstoffpreise erfolgt entweder über Internet, SMS oder über eine Datendirektleitung (Webservices), sobald die Tankstellenbetreiberin/der Tankstellenbetreiber eine Änderung eines Preises für Diesel oder Super 95 vornimmt.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Einmeldung an.

Zusätzliche Informationen

Die Tankstellenbetreiberinnen/die Tankstellenbetreiber können im Spritpreisrechner auch die Öffnungszeiten und Kontaktdaten ihrer Tankstelle, Angebotsinformationen, Zahlungsarten und Zahlungsmodalitäten veröffentlichen lassen.

Informationen zur Preisauszeichnung an Tankstellen finden sich auf USP.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft