Rinder – Kennzeichnung mit Ohrmarken – Auskunftspflicht

Allgemeine Informationen

Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse dauerhaft zu stärken.

Dieses System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern beruht auf Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Rindern, Einzelregistern in jedem Betrieb, dem sogenannten Bestandsverzeichnis, und einer zentralen elektronischen Datenbank.

Um die Effektivität dieses Systems zu gewährleisten, sind Kontrollen in den rinderhaltenden Betrieben durchzuführen. Dabei werden insbesondere die Kennzeichnung der Rinder, das Bestandsverzeichnis und die Meldungen an die zentrale elektronische Datenbank auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

Betroffene Unternehmen

Jede rinderhaltende Person, die Rinder auf ihrem Betrieb hält.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Kontrollen werden in der Regel unangekündigt durchgeführt. Sie können aber im Einzelfall im Vorhinein angekündigt werden.

Die Prüforgane sind ermächtigt, in die Buchhaltung, das Bestandsverzeichnis und alle Unterlagen, die für die Prüfung erforderlich sind, Einsicht zu nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Im Zuge der Kontrollen muss das Bestandsverzeichnis vorlegt und die Einsicht in die Buchhaltung bzw. in weitere für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zulassen werden.

Kosten

Grundsätzlich fallen keine Kosten an.

Eine Ausnahme besteht, wenn bei einer Kontrolle Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die zu einer einstweiligen Anordnung geführt haben, und eine Nachkontrolle durchzuführen ist. Wurden die Mängel vor der ersten Nachkontrolle nicht behoben, müssen die Kosten der Nachkontrolle von der rinderhaltenden Person getragen werden.

Rechtsgrundlagen

Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

Experteninformation

Lebendrinderkennzeichnung ( AMA)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft