Steuerschuld aufgrund der Rechnung

Wer in einer Rechnung einen zu hohen Betrag an Umsatzsteuer (z.B. 20 Prozent USt statt richtig 10 Prozent) ausweist, schuldet diesen Steuerbetrag, solange bis sie/er diese Rechnung entsprechend berichtigt.

Wer in einer Rechnung USt ausweist, obwohl sie/er

  • keine Unternehmerin/kein Unternehmer ist, oder
  • die in der Rechnung genannte Leistung nicht erbracht hat,

schuldet den ausgewiesenen Betrag an USt aufgrund der Rechnungslegung (§ 11 Abs 14 Umsatzsteuergesetz – UStG).

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen