Gewerberechtliche Voraussetzungen

Bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen müssen grundsätzlich die jeweiligen gewerberechtlichen Bestimmungen des EU-/EWR-Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, eingehalten werden.

Die gewerberechtlichen Bestimmungen sind in allen EU-/EWR-Staaten unterschiedlich geregelt und können bei den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vor Ort erfragt werden.

Für reglementierte Gewerbe ist grundsätzlich ein Befähigungsnachweis erforderlich. Die Unternehmerin/der Unternehmer kann sich die fachliche Qualifikation und die Ausübung des Gewerbes mittels einer EWR-Bescheinigung bestätigen lassen.

Unternehmerinnen/Unternehmer aus Österreich, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen wollen, können die EWR-Bescheinigung bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen.

Hinweis

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel "Ausstellung von EWR-Bescheinigungen".

Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.

Weiterführende Links

AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich ( WKO)

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft