Allgemeine Produktsicherheit

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer, die in Österreich Verbraucherprodukte auf den Markt bringen, soweit keine spezielleren Regelungen anzuwenden sind.

Unternehmerinnen/Unternehmer dürfen nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt bringen. Es macht keinen Unterschied, ob das Produkt verkauft oder gratis verteilt wird. Vor dem erstmaligen Vertrieb muss das Unternehmen die Sicherheit des Produktes bewerten. Geht dennoch etwas schief, weil etwa ein Sicherheitsproblem erst nach einiger Zeit zutage tritt, muss das Unternehmen Korrekturmaßnahmen ergreifen – das kann auch ein Rückruf sein. Ein Rückruf ist meldepflichtig.

Sichere Produkte

Wenn ein Produkt auf den Markt gebracht wird, muss vorweg sichergestellt werden, dass dieses Produkt Verbraucherinnen/Verbraucher nicht gefährdet. Dabei darf nicht nur an den vorgesehenen Gebrauch des Produktes gedacht werden, sondern auch an einen möglichen Fehlgebrauch oder sogar Missbrauch.

Beispiel

Ein Stuhl dient zum Sitzen – aber es ist vorhersehbar, dass manchmal auch eine Person auf den Stuhl steigen wird. Und das bedeutet, dass der Stuhl auch diese Belastung aushalten muss, obwohl das eigentlich eine missbräuchliche Verwendung ist.

Das Produktsicherheitsgesetz verlangt zudem bei der sogenannten Risikobewertung, dass alle möglichen Verwenderinnen/Verwender des Produktes berücksichtigt werden. Unternehmen sollen also auch an schwache Verbrauchergruppen denken wie etwa alte Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Kinder. Daneben müssen die Gebrauchsanweisung, die Warnhinweise und die mögliche Kombination des Produktes mit einem anderen berücksichtigt werden.

Diese Risikobewertung wird dem Unternehmen dann erleichtert, wenn es bereits konkrete Anforderungen für das Produkt gibt. Spezielle gesetzliche Regelungen gehen jedenfalls vor und sind einzuhalten. Daneben kann es aber noch weitere Vorgaben geben, die dem Unternehmen bei der Bewertung des Sicherheit helfen:

  • Im Bundesgesetzblatt verlautbarte Normen
  • Andere unverbindliche Normen
  • Empfehlungen des Produktsicherheitsbeirates
  • Leitlinien der Europäischen Kommission
  • Verhaltenskodizes
  • Letztlich der Stand der Technik
  • Erwartungen der Verbraucherinnen/der Verbraucher

Weiterführender Link

Allgemeine Produktsicherheit und aktuelle Rückrufe ( BMSGPK)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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