Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Patentverträge-Einführungsgesetz u.a., Änderung

Es werden insbesondere die europäische Patentreform umgesetzt,  Änderungen des patentamtlichen Verfahrens und Anpassungen des Markenschutzgesetzes vorgenommen werden.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2023
  • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil mit Beginn des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats und zum Teil mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht 

Ziele

  • Einführung ergänzender Bestimmungen betreffend Einheitspatente im nationalen Regelwerk für internationale Verträge auf dem Gebiet des Patentwesens
  • Erforderlichkeit der Angabe der Herkunft genetischer Ressourcen bzw. Quelle von traditionellem Wissen bei betreffenden Patentanmeldungen
  • Verhinderung der Umgehung und Klarstellung hinsichtlich der speziellen Patentausschlussbestimmung betreffend im Wesentlichen biologische Verfahren
  • Verfahrensänderungen zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung von patentamtlichen Verfahren
  • Anpassung des Markenschutzgesetzes an Änderungen der Verordnung (EUNr. 1151/2012

Inhalt

  • Die die internationalen Patentverträge ergänzenden Regeln werden um Bestimmungen zum Einheitspatent ergänzt, wie z.B. solche zur Verhinderung von Kollisionen des klassischen europäischen Patentes mit dem vorrangigen Einheitspatent, zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes bei Zurückweisung für Fälle, in denen ein Antrag auf Zuerkennung einheitlicher Wirkung zurückgewiesen wird und ein klassisches europäisches Patent aufrechterhalten wird, zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit der Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts und zur Klarstellung der Zuständigkeit des Österreichischen Patentamts im Zusammenhang mit Einheitspatenten für Schutzzertifikate und Zwangslizenzen.
  • Bei in Patentanmeldungen verwendeten genetischen Ressourcen wird deren örtliche Herkunft bzw. dessen Quelle angegeben. Nach Patenterteilung wird eine diesbezügliche Meldung des Patentamts an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen.
  • Zur Klarstellung und Verhinderung der Umgehung der Patentausschlussbestimmung betreffend im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen oder Tiere werden eine Ausdehnung auch auf Zellen von Tieren und Pflanzen, die einem im Wesentlichen biologischen Verfahren entstammen, vorgenommen und die Definition der im Wesentlichen biologischen Verfahren um notwendige Elemente ergänzt werden.
  • Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren durch die Konzentration der Förderung von Recherchen und Gutachten nach § 57a Patentgesetz auf neue Erfindungen, die Lösung der Ähnlichkeitsrecherche aus dem Markenanmeldeverfahren, die Erledigung von Zurückweisungen mangels Zahlung von Verfahrensgebühren in der Nichtigkeitsabteilung durch die Vorsitzenden, die Ermöglichung der Einsetzung ermächtigter Bediensteter in der Nichtigkeitsabteilung auch in Marken- und Musterverfahren und der teilweise Entfall des Erfordernisses der Vorlage von Zweitschriften.
  • Aufgrund der Änderung der Verordnung (EUNr. 1151/2012 erforderliche Ergänzungen, Anpassungen und Richtigstellungen im Markenschutzgesetz 1970, das das innerstaatlich abzuführende Eintragungs-, Einspruchs–, Löschungs- und Änderungsverfahren sowie die Durchsetzung von geografischen Angaben oder Ursprungsbezeichnungen normiert.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das  Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht dient der Errichtung einer neuen europäischen Patentgerichtsbarkeit. Zwei im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen stehende EU-Verordnungen schaffen ein neues Schutzrecht in Form des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung,  und zwar die Verordnung (EUNr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes und die Verordnung (EUNr. 1260/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes. Mit dem vorliegenden Gesetz werden flankierende Maßnahmen zu dieser europäischen Patentreform in das österreichische Recht aufgenommen.

Neben Bestimmungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von patentamtlichen Verfahren betreffen weitere geplante Änderungen insbesondere die Implementierung des Nagoya Protokolls zur Schaffung der erforderlichen Transparenz im Zusammenhang mit Erfindungen, die genetische Ressourcen zum Gegenstand haben oder dabei solche Ressourcen verwenden sowie Anpassungen des österreichischen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie