Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Abfallwirtschaftsgesetz

Der Lebensmittelhandel muss künftig berichten, wie viele Lebensmittel entsorgt sowie unentgeltlich weitergegeben wurden.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juni 2023
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen. Die Entsorgung von Lebensmitteln stellt eine Verschwendung dieser Ressourcen und eine Umweltbelastung dar, die nicht mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft vereinbar ist. Der Lebensmittelhandel muss daher künftig berichten, wie viele Lebensmittel entsorgt sowie unentgeltlich weitergegeben wurden. Damit wird die Verwendung von Lebensmitteln transparenter gemacht.

Die Regelung zielt auf größere Unternehmen im Einzel- und Großhandel ab. "Mikrounternehmen" und Lebensmittelproduzentinnen/Lebensmittelproduzenten wie Landwirtinnen/Landwirte, die Lebensmittel im Direktabsatz vertreiben, sind von der Regelung ausgenommen.

Die Daten müssen ab dem vierten Kalenderquartal 2023 erfasst und vierteljährlich gemeldet werden (erstmals bis 10. Februar 2024).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie