Begriffe mit B

Buchstabennavigation

Bundesverwaltungsgericht

Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) neu geschaffen. Diese haben mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit aufgenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Entscheidungen von Bundesbehörden in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, persönliche Rechte und Fremden- und Asylwesen abgewickelt.

Gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes besteht die Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben und/oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu" und "Instanzenzug – Bundesverwaltungsgericht/Bundesfinanzgericht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion