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Delegation

Im Allgemeinen bedeutet Delegation die Übertragung von Entscheidungskompetenzen von einer Stelle zur anderen.

Beispiel

  • Übertragung der Zuständigkeit zur Vornahme bestimmter Amtshandlungen durch einen Willensakt (z.B. schriftlich oder mündlich) von einer Behörde auf ein anderes Organ. Dabei geht auch die Verantwortlichkeit über.
  • Übertragung eines Rechtsstreites von einem zuständigen Gericht zu einem anderen durch den Obersten Gerichtshof aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder anderen wichtigen Gründen.
Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion