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Nachlass

Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft, Erbschaft

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben übergehen.

Hinweis

Als "Ruhenden Nachlass" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens.

Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion