Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: AWG-Novelle Digitalisierung
Mit der AWG-Novelle Digitalisierung werden Digitalisierungsschritte im Abfallwirtschaftsgesetz verankert – wie beispielsweise der vollelektronische Begleitschein.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. Juli 2024
- Inkrafttreten: überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Funktionierendes Pfandsystem
- Erhöhung der Effizienz bei abfallrechtlichen Anbringen und Meldungen
- Effiziente Meldung und Kontrolle der Erreichung der Mehrwegquote nach § 14b AWG
Inhalt
- Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
- Vollelektronischer Begleitschein
- Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen
- Einrichten einer EDM-Applikation zur Meldung der Mehrwegquoten gemäß § 14b AWG
Hauptgesichtspunkte
In der AWG-Novelle Digitalisierung werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft, insbesondere betreffend:
- Effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register
- Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können
- Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein
- Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
- Festlegung näherer Bestimmungen zum ab dem Jahr 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System und weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
- Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der UVP-G-Novelle 2023
- Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie (Richtlinie 1999/31/EG)
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 84/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie