Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundes-Energieeffizienzgesetz
Rechenzentren werden zur Meldung von Energiedaten verpflichtet.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. April 2024
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hauptgesichtspunkte
In Umsetzung von EU-Regelungen werden mit dem Initiativantrag zur Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) Rechenzentren mit einer elektrischen Nennleistung für Informationstechnologie von mindestens 500 kW ab 15. Mai 2024 jährlich zu bestimmten Datenmeldungen bzw. -veröffentlichungen verpflichtet.
Das betrifft unter anderem Daten zur Energieeffizienz des Rechenzentrums entsprechend den wesentlichen Leistungsindikatoren wie insbesondere für Energieverbrauch, Stromnutzung, Temperatursollwerte, Abwärmenutzung, Wasserverbrauch und Nutzung erneuerbarer Energien.
Von der Meldepflicht sind Rechenzentren ausgenommen, die ausschließlich für die Bereiche Landesverteidigung, Zivil- und Katastrophenschutz genutzt werden.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 29/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationarates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie