Regierungsvorlage: Veterinärrechtsnovelle 2024
Das Auftreten von Tierseuchen soll vermieden und im Falle eines Ausbruches deren effiziente Bekämpfung sichergestellt werden.
- Einlangen im Nationalrat: 31. Jänner 2024
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit 1. Juli 2024
Ziele
- Rechtsbereinigung und Gewährleistung von effizienten Verwaltungsvorschriften
- Erhaltung einer guten Tiergesundheit
Inhalt
- Anpassung der Rechtslage
- Neustrukturierung der sachlichen Behördenzuständigkeiten
- Schaffung neuer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
- Klare Finanzierung
Hauptgesichtspunkte
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/429 ("Animal Health Law") der Europäischen Union (EU) wurde die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes notwendig. Diese Verordnung regelt die Hintanhaltung, Abwehr sowie die Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie regelt auch die Überwachung, Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit in der EU. Das vorliegende Bundesgesetz soll daher die Durchführungsbestimmungen zu den bisher im Tierseuchengesetz, im Tiergesundheitsgesetz und im Bienenseuchengesetz enthaltenen Materien in einem Bundesgesetz regeln.
Detaillierte materielle Bestimmungen finden sich in den jeweiligen unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der EU. Dieses Bundesgesetz soll sich daher auf die flankierenden Bestimmungen zur Durchführung, wie Zuständigkeitsregeln, Verfahrensbestimmungen sowie Strafbestimmungen beschränken. Außerdem sollen gesetzliche Grundlagen für die Eingriffe in Grundrechte geschaffen werden. Zusätzlich sollen Entschädigungen für getötete oder verendete Tiere, vernichtete oder beschädigte Gegenstände und Erwerbsbehinderungen festgesetzt werden. Zudem sollen Maßnahmen getroffen werden, welche, nach den Bestimmungen des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts, bei den Mitgliedstaaten verbleiben.
Detaillierte Bestimmungen zu den einzelnen Materien sollen, soweit nötig, durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister durch Verordnung festgesetzt werden können.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion