Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Abgabenänderungsgesetz 2022

Zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen werden umgesetzt.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2022
  • Inkrafttreten: überwiegend 1. Jänner 2023

Ziele

  • Forschungsförderung
  • Entlastung der Bürgerinnen/Bürger
  • Verwaltungsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten
  • Ökologisierung des Steuerrechts
  • Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben
  • Betrugsbekämpfung und Förderung der Steuergerechtigkeit
  • Strukturelle Bereinigung

Inhalt

  • Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sowie Neuregelung der Antragsfrist und der Auszahlungsmöglichkeiten
  • Steuerbefreiung von Zuschüssen und sonstigen Leistungen von kollektivvertraglich begründeten gemeinsamen Einrichtungen der Sozialpartner an aktive oder ehemalige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
  • Übergang vom Zufluss- zum Anspruchsprinzip bei der Besteuerung von Rehabilitationsgeld und Krankengeld
  • Verlängerung der Erhöhung des Jahressechstels bei Kurzarbeit für 2022
  • Folgeanpassung aufgrund einer Änderung des Selbsterhalterstipendiums
  • Klarstellung hinsichtlich des Zusammenwirkens von nicht steuerbaren Zuschüssen zu den Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte und dem Pendlerpauschale
  • Verlängerung von COVID-Maßnahmen
  • Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung von Wohnmobilen
  • Schaffung der Möglichkeit der Steuererstattung in einem einheitlichen Veranlagungsverfahren für unbeschränkt Steuerpflichtige mit DBA-befreiten Einkünften
  • Pauschalierung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Kein schriftlicher Nachweis der Vertretungsbefugnis im zollrechtlichen elektronischen Entscheidungssystem
  • Aufnahme einer Regelung betreffend Nichtfestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer bei Festsetzung der Zollabgaben im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung einer zunächst vorläufigen handelspolitischen Maßnahme, soweit die Empfängerin/der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Keine Hemmung der Einbringung bereits mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht
  • Schaffung der Möglichkeit einer "Multilateralen Risikobewertung" im Einklang mit den OECD- und EU-Modellen
  • Ausweitung der Umsatzsteuerregelung für Dreiecksgeschäfte
  • Pauschale Betriebsausgaben bei Öffi-Tickets
  • Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
  • Ausweitung der geltenden Bahnstrombegünstigungen
  • Umsatzsteuerbefreiung des Inlandsanteils internationaler Bahntickets
  • Schaffung einer Umsatzsteuerverzinsung, die den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht
  • Streichung der Regelung des zollrechtlichen Schuldnerwechsels
  • Einsichtnahme in das Schengener Informationssystem (SIS)
  • Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7)
  • Qualitätssicherungsmaßnahme durch Kreditinstitute
  • Kennzeichnung von Konten und Depots als gelöscht

Hauptgesichtspunkte

Das Abgabenänderungsgesetz bringt zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen, welche hier nur beispielhaft genannt werden können.

Bei der Forschungsprämie kann ein fiktiver Unternehmerlohn in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Dadurch werden insbesondere Start-Ups und kleine Unternehmen zusätzlich begünstigt.

Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können), können künftig 50 Prozent der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen ohne weiteren Nachweis pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Auch im Jahr 2022 wird für Zeiten der Kurzarbeit – unabhängig davon, wie lange die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Kurzarbeit war – bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 Prozent berücksichtigt.

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise wird für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent bis zum 30. Juni 2023 beibehalten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen