Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Abgabenänderungsgesetz 2022
Zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen werden umgesetzt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2022
- Inkrafttreten: überwiegend 1. Jänner 2023
Ziele
- Forschungsförderung
- Entlastung der Bürgerinnen/Bürger
- Verwaltungsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten
- Ökologisierung des Steuerrechts
- Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben
- Betrugsbekämpfung und Förderung der Steuergerechtigkeit
- Strukturelle Bereinigung
Inhalt
- Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sowie Neuregelung der Antragsfrist und der Auszahlungsmöglichkeiten
- Steuerbefreiung von Zuschüssen und sonstigen Leistungen von kollektivvertraglich begründeten gemeinsamen Einrichtungen der Sozialpartner an aktive oder ehemalige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- Übergang vom Zufluss- zum Anspruchsprinzip bei der Besteuerung von Rehabilitationsgeld und Krankengeld
- Verlängerung der Erhöhung des Jahressechstels bei Kurzarbeit für 2022
- Folgeanpassung aufgrund einer Änderung des Selbsterhalterstipendiums
- Klarstellung hinsichtlich des Zusammenwirkens von nicht steuerbaren Zuschüssen zu den Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte und dem Pendlerpauschale
- Verlängerung von COVID-Maßnahmen
- Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung von Wohnmobilen
- Schaffung der Möglichkeit der Steuererstattung in einem einheitlichen Veranlagungsverfahren für unbeschränkt Steuerpflichtige mit DBA-befreiten Einkünften
- Pauschalierung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Kein schriftlicher Nachweis der Vertretungsbefugnis im zollrechtlichen elektronischen Entscheidungssystem
- Aufnahme einer Regelung betreffend Nichtfestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer bei Festsetzung der Zollabgaben im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung einer zunächst vorläufigen handelspolitischen Maßnahme, soweit die Empfängerin/der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist
- Keine Hemmung der Einbringung bereits mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht
- Schaffung der Möglichkeit einer "Multilateralen Risikobewertung" im Einklang mit den OECD- und EU-Modellen
- Ausweitung der Umsatzsteuerregelung für Dreiecksgeschäfte
- Pauschale Betriebsausgaben bei Öffi-Tickets
- Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
- Ausweitung der geltenden Bahnstrombegünstigungen
- Umsatzsteuerbefreiung des Inlandsanteils internationaler Bahntickets
- Schaffung einer Umsatzsteuerverzinsung, die den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht
- Streichung der Regelung des zollrechtlichen Schuldnerwechsels
- Einsichtnahme in das Schengener Informationssystem (SIS)
- Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7)
- Qualitätssicherungsmaßnahme durch Kreditinstitute
- Kennzeichnung von Konten und Depots als gelöscht
Hauptgesichtspunkte
Das Abgabenänderungsgesetz bringt zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen, welche hier nur beispielhaft genannt werden können.
Bei der Forschungsprämie kann ein fiktiver Unternehmerlohn in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Dadurch werden insbesondere Start-Ups und kleine Unternehmen zusätzlich begünstigt.
Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können), können künftig 50 Prozent der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen ohne weiteren Nachweis pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Auch im Jahr 2022 wird für Zeiten der Kurzarbeit – unabhängig davon, wie lange die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Kurzarbeit war – bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 Prozent berücksichtigt.
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise wird für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent bis zum 30. Juni 2023 beibehalten.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 108/2022 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen