Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Erdgasabgabegesetz u.a.

Unter anderem wird die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der EU zulässige Mindestbesteuerungsniveau um ein halbes Jahr verlängert.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juni 2023
  • Inkrafttreten: teilweise am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teilweise 1. Juni 2023

Hauptgesichtspunkte

In Umsetzung des Ministerratsvortrages "Maßnahmenpaket gegen die Teuerung" wird die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der Europäischen Union (EU) zulässige Mindestbesteuerungsniveau um ein halbes Jahr bis Ende 2023 verlängert.

Aufgrund der gesunkenen Großhandelspreise am Energiemarkt wird zusätzlich beim Energiekrisenbeitrag-Strom die Obergrenze für die Markterlöse im Zusammenhang mit der Gewinnabschöpfung von Energieunternehmen von 140 Euro auf 120 Euro je Megawattstunde Strom abgesenkt. Die Absenkung erfolgt mit 1. Juni 2023.

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Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen