Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Es werden Verbesserungen im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer umgesetzt.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 20. Juli 2023
  • Inkrafttreten: überwiegend 1. August 2023

Ziele

  • Unterstützung der zuständigen Behörden durch einen automatisierten Abgleich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer mit Sanktionslisten
  • Verbesserung der risikobasierten Aufsicht durch die Registerbehörde
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen relevanten Behörden
  • Bessere Erkennung von Scheinunternehmen
  • Gewährleistung der Einsicht in das Register für Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse zur Herstellung des unionsrechtskonformen Zustandes

Inhalt

  • Automatisierte Übermittlung von Daten an die zentralen Services der Abgabenbehörden
  • Ausbau des Registers zur zentralen Plattform zum automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch, dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Durchführung von modellbasierten Analysen durch die zentralen Services der Abgabenbehörden
  • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine intensivierte Zusammenarbeit der Behörden und einen Informationsaustausch zwischen den Behörden
  • Ermöglichung einer Einsicht für Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse

Hauptgesichtspunkte

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Nationalen Risikoanalyse 2021 sowie im Hinblick auf die bei der Umsetzung von Sanktionen gewonnenen Erfahrungen werden weitere Verbesserungen im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer umgesetzt.

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird zur zentralen Plattform zum automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch, dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer ausgebaut. So können künftig effektiv und effizient Verdachtsfälle im Hinblick auf die Eigentümerinnen/die Eigentümer, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern ermittelt werden. Die so ermittelten Verdachtsfälle werden im Register gespeichert und können von der Registerbehörde, der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie anderen zuständigen Behörden eingesehen werden.

Durch eine automatisierte Datenübermittlung von bestimmten Daten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer an die Abgabenbehörden können die zentralen Services künftig verbesserte Analysen, insbesondere zur Entdeckung von Scheinunternehmen, durchführen. Durch Scheinunternehmen entgehen der öffentlichen Hand sowie der Sozialversicherung durch Sozialbetrug Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in beträchtlicher Höhe.

Mit der vorgeschlagenen Änderung werden zudem zusätzliche Fälle von treuhändig gehaltenen Anteilen an Rechtsträgern erfasst, bei denen Treuhandschaften zu einer Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums führen können. So werden künftig auch Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette und die treuhändige Übernahme der Funktionen der Stifterin/des Stifters oder der/des Begünstigten bei Stiftungen (Treuhandstiftungen) offengelegt.

Um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen verhindern zu können, wird eine rechtliche Grundlage für einen, über die Amtshilfe hinausgehenden, Informationsaustausch zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden geschaffen und so die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert. Einrichtungen, die öffentliche Mittel als Förderungen vergeben, wird eine Einsicht in das Register ermöglicht, um die Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümern bei der Vergabe von öffentlichen Förderungen zu gewährleisten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen