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Abfallbehandlung

Die Abfallbehandlung umfasst sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, wobei die Kriterien ökologische Zweckmäßigkeit, Schonung von Ressourcen, Eignung der Abfallart, Gefahrenminimierung, ökonomische Zweckmäßigkeit und Art der Behandlungsanlage zu berücksichtigen sind.

Wer Abfälle sammelt oder behandelt, muss grundsätzlich eine Erlaubnis für seine Tätigkeit beantragen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Abfallsammlung und Abfallbehandlung" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion