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Aktivlegitimation

In einem Zivilprozess ist die Aktivlegitimation die Befugnis der Klägerin/des Klägers, den ihr/ihm zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen.

Aktivlegitimiert ist, wer Inhaberin/Inhaber eines Rechtes ist.

Ausführliche Informationen zum Thema "Zivilrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion