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Amtshaftung

Amtshaftung ist die Haftung des Staates für Schäden, die seine Organe in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges Verhalten verursachen. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion