Begriffe mit A
Buchstabennavigation
Arbeitnehmerabsetzbetrag
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher seit dem Jahr 2016 nur mehr den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr (bis zum Jahr 2022; ab dem Jahr 2023: 421 Euro) erhöht wurde.
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion