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Besitz

Juristisch ist zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht", Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Man spricht von Besitz, wenn eine Person zur bloßen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

Beispiel

Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache

Ausführliche Informationen zum Thema "Besitzstörungsverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion