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culpa in contrahendo

Lateinisch für vorvertragliche Haftung.

Bereits mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts treffen die Vertragspartner bestimmte Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Die Verletzung dieser Pflichten kann zu Schadenersatz führen. Gehaftet wird nur für den Vertrauensschaden.

So muss ein möglicher Vertragspartner vor Abschluss eines Vertrages (d.h. im Verhandlungsstadium) beispielsweise darüber aufgeklärt werden, ob der Vertragsabschluss noch unsicher ist. Wenn der Vertrag nicht zustande kommt und dem Geschäftspartner ein Schaden daraus entstanden ist, weil er auf das Zustandekommen des Vertrages vertraut hat, so ist ihm dieser Schaden (Vertrauensschaden) zu ersetzen.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion