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Datenschutz

In Österreich ist das Recht auf Datenschutz verfassungsrechtlich als Grundrecht verankert. Das Grundrecht besagt, dass jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der sie/ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.

Als personenbezogene Daten gelten generell alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sogenannte "betroffene Person") beziehen. Beispiele: Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Kontonummer usw.

Seit dem 25. Mai 2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) die Grundlagen des österreichischen Datenschutzrechts.

Ausführliche Informationen zum Thema "Datenschutz" finden sich auf oesterreich.gv.at. USP.gv.at informiert u.a. über Pflichten von Unternehmen im Rahmen des Datenschutzrechts.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion