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e-card
Sinnverwandter Begriff: Sozialversicherungskarte
Die e-card ist eine Chipkarte, die mit Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers versehen ist und von der Informationen über den Versicherungsstatus (z.B. zuständige Krankenversicherungsträger) abgerufen werden können (z.B. von einer Ärztin/einem Arzt mit Chipkartenleser).
Die e-card hat mehrere Funktionen:
- Krankenscheinersatz
Für einen Arztbesuch wird kein Krankenschein mehr benötigt, sondern nur mehr die e-card. Diese gilt für jede Vertragsärztin/jeden Vertragsarzt (egal ob Zahnärztin/Zahnarzt, Fachärztin/Facharzt oder praktische Ärztin/praktischer Arzt) und ist zeitlich unbegrenzt gültig. - Auslandskrankenscheinersatz
Die Rückseite der e-card ist als "Europäische Krankenversicherungskarte" (EKVK) gestaltet und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz gültig. Dadurch entfällt die Ausstellung der "Urlaubskrankenscheine". - Bürgerkarte (E-Signatur)
Auf der e-card werden Identifikationsdaten der Karteninhaberin/des Karteninhabers und mehrere Signaturfunktionen gespeichert. Nach Erwerb eines entsprechenden Zertifikates kann die e-card daher auch als Bürgerkarte (E-Signatur) verwendet werden.
Hinweis
Ab 1. Jänner 2020 muss auf ab diesem Zeitpunkt neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft angebracht werden. Das gilt grundsätzlich ab dem 14. Geburtstag. In der Regel werden dafür von der Sozialversicherung bereits bestehende Fotos aus Registern z.B. Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister verwendet. Die e-cards werden sukzessive bis Ende des Jahres 2023 automatisch ausgetauscht.
Nähere Informationen zur e-card erhalten Sie bei der e-card-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 3311.
Ausführliche Informationen zum Thema e-card und Europäische Krankenversicherungskarte finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion