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EU - Europäisches Gericht

Das Europäische Gericht (früher "Europäisches Gericht erster Instanz") (EuG) mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe (zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof) der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge durch die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten. In dieser Hinsicht ist das EuG für Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen Gemeinschaftsorgane sowie für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst zuständig.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion