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Gewerbe

Ein Gewerbe ist eine in der Gewerbeordnung geregelte berufliche Tätigkeit. Voraussetzung für die Zuordnung einer Tätigkeit zum Gewerberecht ist deren Gewerbsmäßigkeit. Unter gewerbsmäßig ist jede

  • selbständige (d.h. auf eigene Rechnung und Gefahr),
  • regelmäßige und
  • auf wirtschaftlichen Vorteil (Gewinnerzielungsabsicht)

gerichtete Tätigkeit zu verstehen. Ein Gewerbe darf in Österreich nur dann ausgeübt werden, wenn eine Gewerbeberechtigung vorliegt.

Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind aber selbstständige Berufe, die durch andere Gesetze geregelt sind (z.B. Ärzte, Apotheker, Notare).

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion