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Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalterin/Insolvenzverwalter ist ein Überbegriff für

  • Masseverwalterin/Masseverwalter und  
  • Sanierungsverwalterin/Sanierungsverwalter. 

Die Masseverwalterin/der Masseverwalter verfügt im Konkursverfahren und im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin/des Schuldners.

Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung bestellt das Gericht eine Sanierungsverwalterin/einen Sanierungsverwalter als Aufsichtsorgan. Die Schuldnerin/der Schuldner steht unter Kontrolle, kann aber selbst über das Vermögen verfügen und viele Rechtshandlungen ohne Zustimmung vornehmen.

Ausführliche Informationen zum Insolvenzverfahren finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion