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Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kann einschließlich bis zur Arbeitnehmerveranlagung (→ oesterreich.gv.at) für das Kalenderjahr 2018 geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus (→ oesterreich.gv.at) die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderfreibetrag (→ oesterreich.gv.at)" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion