Begriffe mit N

Buchstabennavigation

Notariatsakt

Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion