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Probezeit

Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

Beispiel

  • Probearbeitsverhältnis
    Gesetzlich ist eine einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
  • Probeführerschein (→ oesterreich.gv.at)
    Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer eine Nachschulung absolvieren
  • Probezeit im Strafrecht
    • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
      (zwischen einem Jahr und drei Jahre)
    • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
      (zwischen einem Jahr und zehn Jahre)
    • Probezeit als Diversionsform
      (zwischen einem Jahr und zwei Jahre)
Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion