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Rechtsanwalt

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. So können sie ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.

Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsanwälte" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag ( ÖRAK)

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion