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Spitzensteuersatz
Bei der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer kommen verschieden hohe Steuersätze zur Anwendung. Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den höchsten Steuersatz bzw. die höchste Tarifstufe. Er liegt in Österreich bei 55 Prozent und kommt nur für jenen Teil des Jahreseinkommens zur Anwendung, der über 1 Million Euro pro Jahr liegt. Diese Regelung ist bis zum Jahr 2025 befristet; danach gilt auch für Einkommensteile über 1 Million Euro wieder ein 50-prozentiger Steuersatz.
Einkommensteile werden unterschiedlich besteuert, je nachdem, welcher Höhe sie entsprechen ("progressiver Tarif"). Das Einkommen ist in einzelne Teile zu zerlegen und mit ansteigenden Steuersätzen, beginnend mit dem niedrigsten, zu besteuern. Jede Bürgerin/jeder Bürger hat einen Steuerfreibetrag von 11.000 Euro, für den keine Steuern zu entrichten sind. Der Betrag über 11.000 Euro bis 18.000 Euro ist seit dem Jahr 2020 mit 20 Prozent zu besteuern. Verdient jemand mehr als 18.000 Euro, so wird der darüber hinausgehende Betrag bis zu einem Betrag von 31.000 Euro mit 35 Prozent besteuert usw. Für Einkommensteile, die über 1 Million Euro liegen, kommt der höchste Steuersatz, also der Spitzensteuersatz, von 55 Prozent zur Anwendung.
Einkommen |
Einkommensteuer/Grenzsteuersatz ab dem Jahr 2020 |
---|---|
0 bis 11.000 Euro pro Jahr |
Steuerfrei |
Über 11.000 Euro bis 18.000 Euro pro Jahr |
20 Prozent |
Über 18.000 Euro bis 31.000 Euro pro Jahr |
35 Prozent |
Über 31.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr |
42 Prozent |
Über 60.000 Euro bis 90.000 Euro pro Jahr |
48 Prozent |
Über 90.000 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr |
50 Prozent |
Über 1 Million Euro pro Jahr |
55 Prozent (befristet bis zum Jahr 2025, danach 50 Prozent) |
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion