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Stammzahlenregister

In der öffentlichen Verwaltung, bei elektronischen Verfahren, werden Stammzahlen, bereichsspezifische Personenkennzeichen und entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen benötigt. 

Stammzahlenregister für natürliche Personen sind das Zentrale Melderegister (ZMR) und das Ergänzungsregister natürliche Personen (ERnP). Stammzahlenregister für juristische Personen sind das Firmenbuch, das Zentrale Vereinsregister (ZVR) und das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB).

Das Bundeskanzleramt in seiner Funktion als Stammzahlenregisterbehörde führt Register, vergibt Stammzahlen und berechsspezifische Personenkennzeichen und stellt sicher, dass sie rechtmäßig verwendet werden.

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Letzte Aktualisierung: 29. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion