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Stammzahlenregister

Stammzahlenregister für natürliche Personen sind das Zentrale Melderegister (ZMR) und das Ergänzungsregister natürliche Personen (ERnP). Stammzahlenregister für juristische Personen sind das Firmenbuch, das Zentrale Vereinsregister (ZVR) und das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB).

Im österreichischen E-Government erfolgt die eindeutige Identifikation von natürlichen Personen durch eine geheime Stammzahl, die nur auf der Bürgerkarte gespeichert werden darf, und davon abgeleiteten bereichsspezifischen Personenkennzeichen.

Das Bundesministerium für Finanzen in seiner Funktion als Stammzahlenregisterbehörde erzeugt diese Personenkennzeichen und stellt sicher, dass sie rechtmäßig verwendet werden.

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Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion