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Strafregisterbescheinigung

Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote

Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.

Beispiel

Die Strafregisterbescheinigung wird für berufliche (z.B. Gewerbeberechtigung) und private Zwecke (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion