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Strafregisterbescheinigung
Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Beispiel
Die Strafregisterbescheinigung wird für berufliche (z.B. Gewerbeberechtigung) und private Zwecke (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion