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Unbedenklichkeitsbescheinigung – Finanzamt
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) entrichtet wurden.
Beispiel
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Zusammenhang mit Eigentumserwerb (z.B. Grundstückskauf, Wohnungseigentum) und im Wirtschaftsverkehr (z.B. im Zollbereich, für die Liquidation einer Gesellschaft) ausgestellt.
Die vom Finanzamt auszustellende Unbedenklichkeitsbescheinigung ist von der fremdenrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für Saisonarbeiterinnen/Saisonarbeiter zu unterscheiden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion