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Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 463 Euro pro Jahr (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 421 Euro pro Jahr). Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 14.106 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 12.835 Euro) im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 798 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 726 Euro) (erhöhter Verkehrsabsetzbetrag). Bei Einkommen zwischen 14.106 und 15.030 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 12.835 Euro und 13.676 Euro) pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 463 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 421 Euro).

Ab der Veranlagung 2024 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 752 Euro (im Jahr 2023: 684 Euro) (Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 18.499 Euro (im Jahr 2023: 16.832 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich ab der Veranlagung 2024 zwischen Einkommen von 18.499 und 28.326 Euro (im Jahr 2023: 16.832 und 25.774 Euro) gleichmäßig einschleifend auf null (Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung).

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 23. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion