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Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 421 Euro pro Jahr. Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 12.835 Euro im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 726 Euro (erhöhter Verkehrsabsetzbetrag). Bei Einkommen zwischen 12.835 Euro und 13.676 Euro pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 421 Euro.

Ab der Veranlagung 2023 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 684 Euro (im Jahr 2022 um 650 Euro) (Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 16.832 Euro (im Jahr 2022 16.000 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich ab der Veranlagung 2023 zwischen Einkommen von 16.832 Euro und 25.774 Euro (im Jahr 2022 16.000 Euro und 24.500 Euro) gleichmäßig einschleifend auf null (Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung).

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion