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Zwangsverwalter

Zugunsten einer vollstreckbaren Geldforderung kann das Exekutionsgericht die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts bewilligen. Die Zwangsverwalterin/der Zwangsverwalter ist eine natürliche Person, die gerichtlich bestellt wird, um alle damit im Zusammenhang stehenden Nutzungen und Einkünfte einzuziehen und aus den Erträgnissen Gläubigerforderungen zu erfüllen.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion